- Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach SGB II und III beziehen,
- Sozialhilfe nach SGB XII beziehen,
- Prüfungssimulationen unter realen Bedingungen
- Wohngeld oder einen Kinderzuschlag bekommen,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Um die Förderung für die Nachhilfe zu erhalten, muss die Schule Ihres Kindes einen Förderbedarf bestätigen. Einen Antrag auf Förderung nach Bildung und Teilhabe (BuT) stellen Sie hier:
Fachbereich Integration, Soziales und Bürgerengagement der Stadt Osnabrück
Stadthaus 2
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück
Mehr Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier .
Gerne beraten wir Sie zu Bildung und Teilhabe (BuT) und helfen Ihnen bei der Antragstellung!
